Zur Person
Meinen beruflichen Werdegang können Sie unter “Autobiographie” nachlesen.
Ich betreibe meine Kanzlei bewusst als Einzelanwalt.
Das bedeutet: Es findet auf diesem sensiblen Gebiet der Rechtsvertretung eine individuelle, persönliche Vertretung statt. Es gilt der Satz: “Hier kocht der Wirt noch selbst.”

Gerhard Jungfer
Das bedeutet nicht: Ich wäre alleine.
- Ich habe im Laufe der Jahre eine Vielzahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ausgebildet, die danach oft bei mir als junge Anwälte gearbeitet haben, heute selbständig auf dem Gebiet des Strafrechtes arbeiten und über deren Sachkunde und Zuverlässigkeit ich mir ein persönliches Urteil bilden konnte. Sie stehen mir unterstützend zur Seite.
- Das gilt für die Fälle, in denen der Umfang der Sache die Hinzuziehung eines weiteren Verteidigers notwendig macht, aber auch für die Zuarbeit in einer einzelnen Sache, für die Erstellung von Aktenübersichten und -auszügen, Zeitschienen, Materialsammlung.
- Durch meine Praxis als Justitiar und die damit verbundene Tätigkeit auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechtes und die weitere langjährige Arbeit, habe ich umfangreiche fachliche und persönliche Kontakte zu Rechtsanwälten, die auf den ausserstrafrechtlichen Bereichen solcher Fälle arbeiten. Hier findet eine intensive Kooperation statt.
Ich kann Ihnen also jederzeit ein solide Zusammenarbeit mit solchen Kanzleien garantieren und fundierte Empfehlungen für alle anderen Rechtsgebiete geben.