Das Kriminalgericht in Moabit
Eine kurze Zusammenfassung finden Sie nachstehend.
Der gesamte Aufsatz ist im Buch “Das Neue Kriminalgericht in Moabit – Festschrift zum 100. Geburstag” 2006 im Berliner Wissenschafts-Verlag unter dem Titel “Das Kriminalgericht in Moabit in Architekturbeschreibung und Literatur” erschienen – Download als PDF.
Baugeschichte “Kriminalgericht in Moabit”
Als am 17. April 1906 das “neue Kriminalgericht” eingeweiht wurde, bestand das in unmittelbarer Nähe an der Rathenower Straße Ecke Alt-Moabit gelegene “alte” Kriminalgericht erst 25 Jahre.

Figur
Die dort untergebrachten Strafabteilungen der zwei Landgerichte und der Amtsgerichte I und II litten bereits nach wenigen Jahren unter Raummangel. Auch das Gesetz über die “Neugestaltung der Gerichtsorganisation für Berlin und die Umgebung” vom 16. September 1899 bestimmte, dass nach seinem Inkrafttreten am 1. Juni 1906 die Strafabteilungen der Berliner Amtsgerichte in Moabit konzentriert werden sollten, wo sich bereits ein großes Untersuchungsgefängnis befand.
Ein geräumiger Neubau wurde daher notwendig. Als Bauplatz bot sich das Gelände nördlich des alten Kriminalgerichts und des 1881 eröffneten Königlichen Untersuchungsgefängnisses Moabit an. Das Gelände gehörte bereits dem Justizfiskus. Die Pläne für den Neubau hatten der Geheime Oberbaurat Thoemer und der Landesbauinspektor Fasquel entworfen, als Vertreter der Königlichen Ministerial-Baukommission wurde auch hier Regierungsbaurat Mönnich tätig. Der architektonisch beherrschende Teil des neuen Kriminalgerichtsgebäudes wurde der “Saalbau”. Er nahm die Hälfte der 210 Meter langen Baufront an der Turmstraße ein. Hier entstanden insgesamt 21 Gerichtssäle, davon zwei Schwurgerichtssäle, 13 Strafkammer- und sechs Schöffensäle einschließlich der zugehörigen Richter- und Beratungszimmer.Im Mittelteil des Saalbaus befinden sich über dem Haupteingang die beiden Schwurgerichtssäle. Die große Zahl der hier unterzubringenden Richter-, Geschworenen- und Verteidigerplätze machte eine halbkreisförmige Anordnung der Podien erforderlich.
Richter und Geschworene gelangten auf getrennten Zugängen zu ihren Beratungszimmern. Auch an den Schmalseiten der 7,40 m bzw. 8,50 m hohen Schwurgerichtssäle sind Zuhörerlogen mit gesonderten Zugangstreppen für Richter und Staatsanwälte eingebaut.
Ein überdachter Verbindungsgang, der jeden Kontakt vorzuführender Gefangener mit Zeugen oder Zuhörern ausschließen soll, führt vom angrenzenden Untersuchungsgefängnis in die Zimmer der Haftrichter und zu den Verhandlungssälen. Auch innerhalb des Gebäudes dienen abgeschlossene Gänge und brückenartige Überführungen über die Hauptflure diesem Zweck. Sie enden an den Wandtüren, durch die der Gefangene in den Gerichtssaal geführt wird.

Saal Kriminalgericht Moabit
Im Gegensatz zu den Gefangenen betritt der Besucher das Kriminalgericht durch eine 29 m hohe und 27 m breite Mittelhalle. Ihre Bodenfliesen tragen die Insignien KCG – Königliches Criminal Gericht. Auf 12 gewaltigen Pfeilern ruhen das “korbbogige Walmgewölbe” des Mittelteils und die Tonnengewölbe der Seitenschiffe. An den Umgängen sind Figurengruppen mit Darstellungen der “Religion”, “Gerechtigkeit”, “Streitsucht”, “Friedfertigkeit”, “Lüge” und “Wahrheit” angebracht.”
aus: Kähne, Volker, < Gerichtsgebäude in Berlin >1988, S. 64,69