Autobiographisches

Am 21.08.2002 wurde mir das Bundesverdienstkreuz verliehen. In meiner Rede zu Verleihung, beschreibe ich, was mich in meinem beruflichen Leben bewegt hat und warum mir meine Arbeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger wichtig ist.

Die Rede Gerhard Jungfer bei der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am 21.08.2002, Berliner Anwaltsblatt 2002, 482 – Download als PDF:

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gerhard Jungfer erhält am 21.08.2002 das Bundesverdienstkreuz

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Gerhard Jungfer erhält am 21.08.2002 das Bundesverdienstkreuz

Ich werde viele Personen nennen. Allen habe ich zu danken.

Max Hachenburg schreibt in seinen Lebenserinnerungen

„Ich wachte eines Tages auf und gehörte dem Vorstande des Deutschen Anwaltvereines an“.

Ich kam eines Morgens ins Büro. Wolfgang Ziegler war da, fragte mich, ob ich nach München zum Anwaltstag fahren würde, mir solle das Bundesverdienstkreuz verliehen werden.

Hachenburgs Überraschung kommentierte Drucker, langjähriger Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Ehrenpräsident, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses:

„Darum erregt es auch das feine Lächeln der Auguren, wenn wir in seinen Lebenserinnerungen die Bemerkung lesen, ich wachte eines Tages auf und gehörte dem Vorstand des Deutschen Anwaltvereins an.“

Ich bin nicht so vermessen, mich mit Hachenburg zu vergleichen. Einer Rede muss man aber ein kleines Glanzlicht aufsetzen und darf es sich wohl auch von einem Größeren leihen.

„Solcher Exzess der Bescheidenheit“, sagt dann Drucker, „ läuft auf eine fahrlässige Geschichtsfälschung hinaus. Es ist anders, ganz anders zugegangen.“

Bei mir nicht, meine Überraschung war vollständig.

Wie kam es, dass ich mich, neben der Hektik der Strafverteidigung, der Geschichte des Anwaltsberufes zuwandte?

Es gibt verschiedene Ursachen.

Ich begrüße Sie, lieber Kollege Quack:

Ich war ein junger Anwalt, als ich Ihren Vortrag auf dem Deutschen Anwaltstag 1975 hörte. In dieser aufgeregten Zeit sprachen Sie über „Sinn und Grenzen anwaltlicher Unabhängigkeit heute“.

Ihr Vortrag gab mir Kraft und Selbstbewusstsein.

Sie zitierten , immer wieder von Beifall unterbrochen, am Ende Ihres Vortrages Feuerbach:

„Wenn ein Wolf dem Hirten zuspräche, dieser möge den unhöflichen, widerlichen Schäferhund in Ketten legen: dann wüsste jedermann, was solche Rede für eine Bedeutung habe. Aber das scheint man nicht immer einzusehen, was es bedeutet, wenn zuweilen Richter und Gewaltige wider die Nutzlosigkeit und Verderblichkeit des Advokatenstandes eifern. Das Amt der Fürsprecher hat seinen Grund in dem ewigen Rechte selbst und in der ebenso ewigen Ungleichheit menschlicherAnlagen und Kräfte.“

Es waren es die öffentlichen Angriffe auf die Verteidigung und die Verteidiger der damaligen Zeit, die meinen Gechtigkeitssinn verletzten.

Sie liessen mich auf die Verteidigung des Berufes sinnen und auf die Suche nach Vorbildern gehen.

Dann war da plötzlich Arthur Brandts Schrift: „Der Tscheka-Prozess.“

Erstmalig erschien sie im Jahre 1925.

In der Schily-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (wissenschaftlicher Hilfsarbeiter für diese Entscheidung Martin Niemöller), wurde sie ausführlich zitiert, neu herausgegeben von einem Verteidiger, Kurt Groenewold, 1979.

Frappierend die Übereinstimmung der Probleme, die die Verteidiger damals hatten und der Probleme, die wir nun hatten.

Wir ernannten Arthur Brandt zum Ehrenmitglied unserer Vereinigung Berliner Strafverteidiger. Balsam war für uns sein Vorwort in der Neuauflage und sein Grusswort zum 5.Strafverteidigertag 1981 –zugleich 30.Jubiläum der Vereinigung Berliner Strafverteidiger.

Arthur Brandt, der 1933 emigrieren musste, nach Berlin zurückkehrte und nun in Lugano seinen Ruhestand verbrachte schrieb:

„Ich fühle mich daher verpflichtet, meine warnende Stimme zu erheben und, rückblickend auf die von dem damaligen Staatsgerichtshof geübten Methoden, daran zu erinnern, dass jedem Angeklagten, gleichviel welchen Delikts er beschuldigt wird, gleichviel auch welches seine politische Einstellung ist, und seinem…Verteidiger zustehenden und verbrieften Rechte unter allen Umständen gewährt werden müssen. Es gilt ja nicht nur, die Menschen vor dem Verbrecher, sondern auch den Verbrecher vor den Menschen zu schützen, vor ihren Fehlern, vor ihrer Vergeltungssucht und auch ihren Vorurteilen.. Ich möchte damit eine mahnende Bitte verbinden, in Ihrem Kampf gegen das Unrecht nicht zu erlahmen und nie zu vergessen, dass Menschenrecht und Menschenwürde unteilbar und unabdingbar sind.“

Um wieder mit Hachenburg zu sprechen, der sein berufliches Bildungserlebnis durch die Lektüre Sohm´scher Schriften hatte:

„Dort aber fand mein auf das Historische gerichteter Sinn breite Nahrung … meine Freude an der Rechtswissenschaft war erwacht“.

Also: Durch solche Einflüsse fand mein auf das Historische gerichteter Sinn breite Nahrung. Meine Freude an der Strafverteidigung war erwacht.

Und, da wir hier stehen, und so viele Kolleginnen und Kollegen aus gemeinsamer Arbeit und gemeinsamem Nachdenken um uns versammelt sind:

Die Zeit in der der Kollege Quack seinen Vortrag hielt, war auch die Zeit , in der die Rechtsanwälte Schily und Ströbele vor Gericht standen. Wegen Ihrer Verteidigertätigkeit.

Ich hatte die Freude und Ehre , sie in vielen Verfahren zu verteidigen.

1. Was hat sich entwickelt aus dem auf das Historische gerichteten Sinn?

a. In der Theorie:

Es begann mit Aufsätzen, zunächst noch ganz bestimmt aus der Strafverteidigerpraxis, Eigene Ermittlungen des Strafverteidigers, Das Recht der Detektive. Einiges zur Revision in Strafsachen, später die Zusammenarbeit mit Stephan Barton auf diesem Gebiet. Es kam die Befassung mit der Strafverteidigung in der Weimarer Zeit: Grundsätzliches und die lange Reihe der Anwaltsportraits: Zuerst Hans Litten, dann Max Alsberg, Erich Frey, Arthur Brandt, Paul Reiwald, Martin Drucker, Alfred Apfel (zusammen mit Ingo Müller), die Gedenkvorträge auf Anwaltstagen: Max Hachenburg und Julius Magnus, die Herausgabe der Festgabe für Ludwig Koch „Strafverteidigung und Strafprozess“ zusammen mit Rainer Brüssow, Norbert Gatzweiler,Volkmar Mehle und Christian Richter.

Und: ich durfte unterstützend tätig sein bei den Werken von

- Horst Göppinger “Juristen Jüdischer Abstammung im Dritten Reich“

- Stefan König „Vom Dienst am Recht, Rechtsanwälte als Strafverteidiger im Dritten Reich“

- Tillmann Krach „ Jüdische Rechtsanwälte in Preussen. Über die Bedeutung der Freien Advokatur und ihre Zerstörung durch den Nationalsozialismus“

und nicht zuletzt bei den beiden verdienstvollen Publikationen, die die Rechtsanwaltskammer Berlin durch Bernhard Dombek, hier nenne ich auch Joel Levi, und der Berliner Anwaltsverein durch Uwe Kärgel initiiert haben:

- Simone Ladwig Winters „Anwalt ohne Recht. Das Schicksal Jüdischer Rechtsanwälte in

Berlin nach 1933“ und

- Angelika Königseder „Recht und nationalsozialistische Herrschaft. Berliner Anwälte 1933

- 1945“

Genannt werden muss auch die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Heinrich Hannover, Klaus Wasserburg, Reinhold Schlothauer und Hinrich Rüping.

b. In der Praxis:

Mit Bertram Börner 1977 die Gründung der Strafverteidiger Tage; mit ihm und Christian Richter das Projekt der Gründung einer Zeitschrift, das sich dann mit Kurt Groenewolds Bemühungen vereinigte: 1981 war die Zeitschrift „Strafverteidiger“ da; das –bis heute nicht realisiete- weiter aktuelle Projekt: Gründung einer „Stiftung Strafverteidigung“ mit Christian Richter und Norbert Gatzweiler; auf Initiative von Ludwig Koch die Beteiligung an der Gründung der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins. Die unzähligen Seminare, die Peter Danckert und ich bei der Deutschen Anwaltakademie gehalten haben: „Einführung in die Praxis als Strafverteidiger“. Die Arbeit in der Rechtsanwaltkammer Berlin, insbesondere mit Jürgen Borck, Bernhard Dombek, Peter Danckert, Matthias Zieger; im Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltverein, u.a.mit Günther Bandisch, Egon Müller, Martin Amelung, Wilhelm Krekeler , Sven Thomas, Rüdiger Deckers, Rainer Hamm, Eberhard Kempf, Franz Salditt und Gerd Strate. Nicht zuletzt und andauernd die Arbeit in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger mit vielen, ich nenne Helene Bode, Edeltraut Frey, Margarete von Galen, Felicitas Selig, Ulrike Zecher, Nicolas Becker, Peter Danckert, Bernhard Dombek, Hans-Joachim Ehrig, Dietrich Herrmann, Stefan König, Dietrich Scheid, Otto Schily, Matthias Zieger und nicht zuletzt, mit ihm war und ist die Zusammenarbeit besonders intensiv: Rüdiger Portius.

Weiter: Dombek und ich im waren Vorstand der Rechtsanwaltskammer Berlin: Es entstand dort, besonders gefördert durch unseren damaligen Präsidenten Borck, der Gedanke, eine Veranstaltung durchzuführen zum Gedenken an die Vertreibung der jüdischen Juristen, 1989, 50 Jahre, nachdem die Zulassung aller jüdischen Rechtsanwälte durch die 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 27. September 1938 geendet hat.

Vor diesem Vortrag befiehl mich Beklommenheit:

Zuvor hatte Phillip Jenninger wegen einer Rede im Bundestag zu einem verwandten Thema vehementen Widerspruch geerntet und war als Bundestagspräsident zurückgetreten.

Als ich den Veranstaltungsraum betrat, raunte mir ein Kollege zu: „Denke an Jenninger“.

Es kam im Jahre 1993 zur Gründung des Anwaltlichen Historikerkreises, der bis heute fortbesteht und mit der Bundesrechtsanwaltskammer und dem Deutschen Anwaltverein intensiv verbunden ist. Verdienstvoll leitet ihn jetzt Tillmann Krach.

Dieser Kreis will das Historische Rückgrat der Deutschen Anwaltschaft sein.

Schließlich nenne ich die – vergebliche – Arbeit an der Wiederaufnahme des Rechsgerichtsurteil gegen Carl von Ossietzky mit Eckart Rottka, Heinrich Hannover, Ingo Müller und Gerd Strate und den Aufsatz hierüber mit Ingo Müller.

2. Was sind die Pläne für die Zukunft?

a. Bernhard Dombek war in Polen.

Dort gibt es ein Museum der „Polnischen Rechtsanwaltschaft“. Er kam zurück mit der Idee, ein „Museum der Deutschen Rechtsanwaltschaft“ zu gründen.

Dieser Gedanke muss in die Tat umgesetzt werden. Ich rege hiermit bei der Bundesrechtsanwaltskammer an, einen Etat zur Verfügung zu stellen.

Wir wollen eine Liste von Büchern erstellen, die sich mit Geschichte und Aufgaben der Anwaltschaft befasst haben, damit wir eine grundsätzliche Bibliothek im Rahmen dieser Institution einrichten können.

b. Ostlers Buch: Die deutschen Rechtsanwälte 1871 bis 1971 bedarf dringend der Fortschreibung.

Dies wird nicht mehr eine Feder tun können, wir beraten intensiv diese Frage.

c. Als letztes der Pläne:

Ich habe einen Teil der Aufsätze gesammelt und mit Zwischentexten versehen.

Ingo Müller hat ein Geleitwort geschrieben.

Es wird ein kleines Buch „Strafverteidigung – Annäherung an einen Beruf“

Es soll auch eine Abteilung haben: „Psychologie der Strafverteidigung“, Teiltitel eines Seminars der Deutschen AnwaltAkademie, das ich im Herbst mit dem Forensischen Psychiater und Psychoanalytiker Dr. Alexander Böhle abhalten werde

3. Und bei allem: Strafverteidigung

Ein sehr raumgreifender und sehr verkannter Beruf, notwendiger den je, nicht nur in den alten Bereichen des Kriminalrechts, sondern auch bei der für die Vitalität des demokratischen Rechtsstaates existenziellen Frage: welchen strafrechtlichen Grenzen unterliegt das Recht der Wirtschaft?

Hachenburg, der große Zivilrechtler, Handelsrechtler, Aktienrechtler, GmbH-Rechtler hat gesagt:

„Den geringsten Eindruck hinterließ die strafrechtliche Vorlesung von Merkel … Vielleicht brachte ich dem Strafrecht schon damals ein geringeres Interesse entgegen als den anderen Disziplinen.“

Er hat aber auch gesagt:

„Ich bin nie Verteidiger gewesen, ich tauge auch nicht dazu. Vor dem Verteidiger, der mit Eifer und Freude bei diesem Beruf ist, habe ich volle Hochachtung. Es ist nicht wahr, dass der Kriminalist geringere geistige Arbeit leistet. Nur sind die Fälle, die sich zur Verteidigung eignen, nicht eben zahlreich. Jedenfalls nicht die, in denen ein Kampf für die Unschuld aufgenommen wird. Wer aber Strafpraxis führen will, kann sich nicht auf diese kleine Gruppe beschränken. Er muss auch alle anderen, auch die, (die) zur Verurteilung führen, übernehmen. Auch sie lassen sich in einer des Anwaltsstandes würdigen Weise führen“.

So begegnen sich heute die Tugenden des Zivilisten, seine Kraft zum abstrakten Denken, zur exakten Subsumption mit der Notwendigkeit, einer ebenso genau arbeitenden Strafverteidigerschaft. Dass sie in der Kaiserzeit und in der Weimarer Republik bereits existierte, beweisen Vorbilder wie Martin Drucker und Max Alsberg. Das dies heute notwendiger denn je ist, beweisen die wirtschaftlichen Erschütterungen, die unser Land und nicht nur dieses, treffen.

4. Ich schließe:

Es ist mein Credo, gewachsen aus historischen Studien und psychologischer Gewissheit, dass wir, in der Form die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit haben (Jhering).

Es ist mein Credo, dass wir Streitkultur brauchen: Streit begrenzt die Macht, klärt die Fronten, erzwingt klare Positionen, fördert Intelligenz, Mut und Kreativität(Sofsky).

Wir brauchen Scherz, Satire, Ironie und tiefere Bedeutung (Grabbe).

All dies, hier und heute, brauchen wir. Was wir nicht brauchen: political corectness.

Kurzum: mit Vehemenz wollen wir uns erinnern an die Segnungen, an den Kultursprung, den der kontradiktorische Strafprozess gebracht hat.

Es sei uns der löwenhafte Mut und die löwenhafte Gelassenheit gegeben, der Stolz, diesen Kultursprung zu verteidigen.