Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht
Auf Grund früherer Tätigkeit als Justitiar einer kleinen Firmengruppe sind hier besondere, auch praktische Kenntnisse des Wirtschaftslebens vorhanden.
Die Strafverteidiger-Praxis im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht ist zunächst gekennzeichnet durch die Tätigkeit im Ermittlungsverfahren, etwa nach einer Durchsuchung oder dem Erlass eines Haftbefehls.
Der Strafverteidiger hat hier die Aufarbeitung des Aktenmaterials, die Fertigung von Verteidigungsschriften, die Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft vorzunehmen. Dies erfordert eine intensive und persönliche Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten. Oft sind stundenlange und wiederholte Besprechungen notwendig, eine intensive Schreibtischarbeit und eine andauernde, sachbezogene Auseinandersetzung mit der Staatsanwaltschaft.
Es besteht eine jahrzehntelange umfangreiche gerichtliche Praxis in z.T. umfangreichsten Verfahren in vielen Städten des Landes.
Ich habe im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht auch vorgetragen:
“Beraterhaftung in der Unternehmenskrise” sowie
“Strafrechtliche Verantwortung des GmbH-Geschäftsführers in der Krise der Gesellschaft“.