Revision und Wiederaufnahme in Strafsachen

Über meine jahrzehntelange Tätigkeit auf dem Gebiet der Revision und Wiederaufnahme in Strafsachen liegt eine empirische wissenschaftliche Untersuchung der von mir in den Jahren 1975 bis 1994 erstellten 160 Revisionen vor:

Stephan Barton, Die Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen. Eine empirische Untersuchung der Rechtspraxis, 1999:

Die Untersuchung ergibt eine erheblich über dem statistischen Durchschnitt liegende Erfolgsquote.

Ich bin hier auch als Dozent und wissenschaftlich im Bereich Revision und Wiederaufnahme in Strafsachen tätig:

“Forensisch-psychiatrische Begutachtung von Persönlichstörungen und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes”

Dr. med. Alexander Böhle, Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Psychotherapie, Psychoanalyse, Berlin
Gerhard Jungfer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin

Das Seminar richtet sich an den strafrechtlichen Praktiker.

Die strafrechtliche Beurteilung von Persönlichkeitsstörungen stellt den häufigsten Fall eines „Grenzverkehrs“ zwischen Justiz und Psychiatrie dar. Dabei kommt es aufgrund unterschiedlicher Vorannahmen und Ziele der beteiligten Fachgebiete nicht selten zu Verständigungsschwierigkeiten mit der Folge von Revisionen.

Aus diesem schwierigen juristisch-psychiatrischen Diskurs heraus gab es eine Reihe von BGH-Entscheidungen, in deren Historie versucht wurde, das Verhältnis emotionaler und kognitiver Aspekte solcher Persönlichkeitsstörungen zum sozialen Verhalten und damit zur Steuerungsfähigkeit und Prognose zu fassen.

In der klinischen Psychiatrie der letzten Jahrzehnte kam es ebenfalls zu einem Differenzierungsprozeß und einem Umdenken in bezug auf Persönlichkeitsstörungen. Für die heutige Psychiatrie/Psychotherapie sind persönlichkeitsgestörte Patienten Menschen mit eingeschränkter Lebensqualität, z. T. erheblichem Leiden und beeinträchtigten Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Ihre Behandlung gehört zu den großen Herausforderungen der Zeit.

Für die klinische Psychiatrie als Basis jeder forensischen Begutachtung stehen die qualitativen Aspekte der Störung, ihre innere Dynamik und das Verständnis ihrer Entstehungsbedingungen im Vordergrund. In der forensisch-psychiatrischen Tätigkeit gewinnen der quantitative Faktor der Störung, ihr Schweregrad und dessen Auswirkungen auf das soziale Verhalten eine zusätzliche Bedeutung.

Letztlich läßt sich das quantitative Problem bei der forensischen Einschätzung von Persönlichkeitsstörungen nur interdisziplinär zwischen Juristen und Psychiatern lösen: deshalb ist auch dieses Seminar interdisziplinär angelegt.

Vermittelt werden auf juristischer Seite die für den Verteidiger im erkennenden – und Revisionsverfahren relevanten BGH-Entscheidungen und auf psychiatrischer Seite das innere Bedingungsgefüge und die dimensionale Diagnostik von Persönlichkeitsstörungen und deren konkrete formale Darstellung im Gutachten.

Anhand konkreter Fallbeispiele werden interdisziplinäre Probleme diskutiert. Dabei ist die Vorstellung eigener Fälle durch die Teilnehmer willkommen. Gemeinsam werde am Ende Strategien des Umgangs mit psychiatrischen Gutachten im Strafverfahren erarbeitet.

Seminar zur Philosophie und Psychologie der Strafverteidigung – Berliner Anwaltsblatt 10 / 2003, Seite 465 – 467 Download als PDF

Veröffentlichungen Abschnitt Straf- und Strafprozessrecht Ziff. 2 – 4, 8, 11, 12, 15, 18.