Kapitalstrafrecht

Beim Kapitalstrafrecht handelt es sich um die Vorwürfe des Mordes, des Totschlages, der gefährlichen Körperverletzung, der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung.

Im Kapitalstrafrecht geht es um die Bewertung von Zeugenaussagen und um Fragen der Schuldfähigkeit, häufig um die Beantragung von Sachverständigengutachten und um die Auseinandersetzung mit Ihnen.

Auf diesem Gebiet bin auch als Dozent bei der Deutschen Anwaltakademie und publizierend tätig: “forensisch-psychiatrischehtung von Persönlichkeitsstörungen und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes”

Zudem gibt es einige Veröffentlichungen meinerseits zu diesem Thema: “Abschnitt Straf- und Strafprozessrecht Ziffern 13 und 16″.